Pyrotechnik und spezielle Techniken für den Eventbereich
Besondere Fachkunde und notwendige Sachkunde

In der Veranstaltungstechnik müssen alle Aufgaben professionell und effizient durchgeführt werden. Die Auftraggeber erwarten von den Fachkräften sorgfältiges, zügiges Arbeiten unter Beachtung aller sicherheitsrelevanten Vorschriften. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden sind besondere Befähigungen und Kenntnisse bei der Ausübung bestimmter Tätigkeiten notwendig. Ein Großteil der notwendigen Arbeiten kann nur durch Fachkräfte ausgeübt werden, die hierfür besonders ausgebildet und anschließend gemäß der entsprechenden Rechtsnorm geprüft worden sind.
Da immer spektakulärere und außergewöhnlichere Events seitens der Auftraggeber gewünscht werden, werden von Fachkräften für Veranstaltungstechnik immer mehr Befähigungen erwartet, die innerhalb des Ausbildungs- bzw. Rahmenlehrplanes nicht alle vermittelt werden können. Aus diesem Grund bietet die Zusatzqualifikation speziell entwickelte Seminare an, die von Fachleuten aus der Branche gehalten und abgeprüft werden. Die Absolventen dieser Seminare sind befähigt in vielen Bereichen ihrer zukünftigen Tätigkeit besondere Verantwortung zu übernehmen und haben damit einen wesentlichen Vorteil auf dem Arbeitsmarkt. Die Zusatzqualifikation erstreckt sich über das 2. und 3. Lehrjahr der Berufsausbildung.
Lerninhalte
- Fachkundelehrgang zum geprüften Bühnen- und Eventpyrotechniker gemäß SprengG §20
- Ausbildung zum Erlangen des s. g. „Anschlägerscheines“ gemäß der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften GUV-I/BGI 556
- Ausbildung zum geprüften Laserschutzbeauftragten gemäß der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften GUV-V/BGV B 2
- Ausbildung zum Erlangen der Befähigung zum Führen von Flurförderfahrzeugen gemäß der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften GUV-V/BGV D 27.1 und 2
- Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten für Versammlungsstätten gemäß der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften GUV-I/BGI 847
Prüfungen
Am Ende der jeweiligen Seminare findet die jeweils notwendige schriftliche, praktische oder mündliche Prüfung statt. Die Prüfung des Fachkundelehrgangs zum geprüften "Bühnen- und Eventpyrotechniker" erfolgt vor dem Regierungspräsidium Tübingen. Am Ende der Zusatzqualifikation findet die Abschlussprüfung in Form eines mündlichen Fachgespräches über die vermittelten Inhalte vor dem Prüfungsausschuss statt. Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung ist das Bestehen aller Prüfungen bzw. Nachweise.
Voraussetzung
Ausbildungsvertrag als Fachkraft für Veranstaltungstechnik. Zur Teilnahme am Fachkundelehrgang zum geprüften "Bühnen- und Eventpyrotechniker" muss zwingend eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die zum entsprechenden Unterrichtsbeginn nicht älter als 6 Monate ist, vorgelegt werden.
Unterrichtszeit
Lernort
Campus der Europäischen Medien- und Event-Akademie gGmbH
Prüfung und Zeugnis
IHK Karlsruhe
Lehrgangsgebühr
1.008,00 EUR
zahlbar in 36 monatlichen Raten à 28,00 Euro oder in 12 vierteljährlichen Raten à 84,00 EUR oder als Einmalbetrag mit 10% Rabatt.
Unsere gemeinnützige Akademie ist nach § 4 Nr. 21a UstG (Steuer-Nr.: 36068/01600) von der Umsatzsteuer befreit.
Sonstige Kosten
Die Prüfungsgebühr (derzeit 75,00 Euro) wird zusätzlich durch die IHK erhoben.
Für die Unbedenklichkeitsbescheinigung fallen zusätzliche Kosten zwischen 35,00 Euro und 70,00 Euro an - je nach ausstellender Behörde.
Anmeldung
Europäische Medien-und Event-Akademie gGmbH
Jägerweg 8, 76532 Baden-Baden
Michiko Gehri
Tel.: +49 7221 93-1313
Fax: +49 7221 93-1300
E-Mail: michiko.gehri@event-akademie.de