
In der Veranstaltungstechnik greift eine Vielzahl von Rechtsnormen der Gesetzgeber über besondere Befähigungen und Kenntnisse bei der Ausübung bestimmter Tätigkeiten im Eventbereich. Einen Großteil der notwendigen Arbeiten dürfen nur noch Fachkräfte ausüben, die hierfür besonders ausgebildet und anschließend gemäß der entsprechenden Rechtsnorm geprüft worden sind. Diese Fähigkeiten sind nicht Bestandteil der Ausbildungsrahmenpläne und der Ausbildungsverordnung. Diese Zusatzqualifikation werden den angehenden
Fachkräften für Veranstaltungstechnik in speziell entwickelten Seminaren von Fachleuten aus der Brache vermittelt und entsprechend abgeprüft. Die Absolventen dieser Seminare sind befähigt, in vielen Bereichen ihrer zukünftigen Tätigkeit besondere Verantwortung zu übernehmen und haben damit auch einen wesentlichen Vorteil auf dem Arbeitsmarkt.