Ziel der Weiterbildung ist es, die Ermächtigten Sachverständigen und die sonstigen Experten, über Neuentwicklungen im Bereich der Gesetze und Verordnungen, Regeln der Technik und Qualitätsanforderungen zu informieren und für die hoch qualifizierten Aufgaben weiterzubilden.
Um dem Anspruch an die gewünschte Qualität bei der Prüfung gerecht zu werden, sind ein überdurchschnittliches Fachwissen und Kenntnisse der besonderen Betriebsweise bei den Sachverständigen erforderlich. Neben dem reinen Fachwissen stellt auch die schnelllebige Entwicklung der Rechtslage und Technologie hohe Anforderungen. Insbesondere müssen die Sachverständigen über die Fortentwicklung aller maßgeblichen Regeln informiert sein und diese beherrschen. Zusätzlich zählt zum Anforderungsprofil die Fähigkeit Prüfberichte logisch und methodisch aufzubauen und somit nachvollziehbare Ergebnisse von Prüfungen darzulegen.
Zusätzlich setzt die Rechtlage bei den sonstigen Experten, beispielsweise den Herstellern, Planern und Konstrukteuren, ebenfalls sehr umfassende Kenntnisse voraus. Auch den Betreibern maschinentechnischer Einrichtungen in Veranstaltungs- und Produktionsstätten bringen detaillierte Kenntnisse Vorteile und Rechtssicherheit.
Das Programm der Veranstaltung ist darauf ausgerichtet, der immer höher werdenden Verantwortung und den Ansprüchen gerecht zu werden. Außerdem wird den Teilnehmern die Gelegenheit geboten, sich über die Neuerungen in Technologie und Recht zu informieren und den qualifizierten Erfahrungsaustausch zu nutzen.
Zielgruppe
Diese anerkannte Weiterbildung richtet sich an Sachverständige nach § 36 BGV
C 1 (GUV-VC1). Sachverständige, die mit dem Nachweis der Teilnahme an dieser anerkannten Weiterbildungsveranstaltung nach BGG 912-1 (GUV G 912) eine Voraussetzung für die Verlängerung ihrer Ermächtigung schaffen können. Zur Vorbereitung der Anhörung im Rahmen des Ermächtigungsverfahrens von Sachverständigen bietet die Fachtagung ein zusätzliches Angebot zur Wissensvermittlung.
Die Weiterbildung kann ebenso von Experten genutzt werden, die maschinentechnische Einrichtungen planen, herstellen, betreiben oder beurteilen müssen. Wie beispielsweise Hersteller, Konstrukteure und Planer sowie Ingenieure für Veranstaltungstechnik, Sicherheitsingenieure und technische Aufsichtspersonen.