In allen Betrieben der Kultur-, Medien-, Freizeit- und Veranstaltungsbranche, die die Tätigkeitsfelder entsprechend dem Ausbildungsrahmenplan abdecken können. In der Regel sind dies Theater, Film- und Fernsehproduktionsbetriebe, Festspielhäuser, Freizeitparks sowie Unternehmen und Institutionen der Ausstattungs- und Veranstaltungsbranche und des Entertainments.
Wer sich für die Ausbildung zum/zur Maskenbildner/in interessiert, sollte frühzeitig Kontakt zu möglichen Ausbildungsbetrieben aufnehmen und sich bewerben. Die Europäische Medien- und Event-Akademie bietet selbst keine Ausbildungsplätze an. Allerdings Adresslisten geeigneter Betriebe und Tipps bekommen Sie bei den zuständigen Kammern und Berufsverbänden.
Alle Betriebe, die die Tätigkeitsfelder entsprechend dem Ausbildungsrahmenplan anbieten können und in denen eine fachlich und persönlich geeignete Person mit Ausbildereignung zur Verfügung steht dürfen ausbilden. Die Ausbildereignung muss mit der jeweiligen IHK abgeklärt werden.