![]() Fachrichtung Bühne/Studio * Beleuchtung * Halle / beinhaltet bei erfolgreicher Absolvierung die Qualifikation für Brandschutzbeauftragte (BGI 847) Belegung für die Technischen Fachkräfte gem. StättVO BW § 39 Verantwortliche für Veranstaltungstechnik Abs. 2 - Technische Fachkräfte mit bestandenem fachrichtungsspezifischen Teil der Prüfung nach §3 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit den §§ 5, 6 oder 7. Wer die Vorbereitung und Prüfung einer zweiten Fachrichtung anstrebt, kann im letzten Block mit ca. 8 – 10 Tagen die spezielle Betriebstechnik der FR separat buchen. Weitere Vorbereitungsstunden im laufenden Kurs auf Anfrage!
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