Wiederholungslehrgang zur Erhaltung und Erweiterung der Fachkunde gemäß § 32.5 1. SprengV
Wiederholungslehrgang für den Umgang – ausgenommen das Herstellen und das Wiedergewinnen – mit pyrotechnischen Gegenständen und pyrotechnischen Sätzen bei Theatern oder vergleichbaren Einrichtungen.
Lehrgangsziel
Der Wiederholungslehrgang erhält und erweitert die im Grundlehrgang erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten. Er dient dem Erfahrungsaustausch und der Vermittlung neuester Erkenntnisse, Sicherheitsvorschriften und Verfahren in der Handhabung mit explosionsgefährlichen Stoffen und Spezialeffekten im Fachgebiet der Bühnen- und Event-Pyrotechnik.
Zielgruppe
Wegen der Verantwortung, die mit der Ausübung dieser Tätigkeit in Produktionsstätten verbunden ist, wird die Teilnahme an einem Wiederholungslehrgang für Bühnen- und Event-Pyrotechniker vor Ablauf der „Fünf-Jahres-Frist“ vorgeschrieben. Die Teilnahme wird vom Regierungspräsidium zertifiziert und auf dem früher erworbenen Fachkundezeugnis vermerkt.
Voraussetzungen
Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz von der zuständigen Behörde. Dies sind in der Regel das staatliche Amt für Arbeitsschutz, das Gewerbeaufsichtsamt oder das Amt für öffentliche Ordnung. Freiberuflich Tätige benötigen außerdem einen Befähigungsschein nach § 20 SprengG