Die Qualifizierung zum Küchenmeister/in gliedert sich entsprechend der Prüfungs-anforderungen in vier Qualifikationsbereiche:
1. Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen (Prüfung gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung)
• Qualifikation zum selbständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren in den Handlungsfeldern
• Allgemeine Grundlagen
• Planung der Ausbildung
• Mitwirkung bei der Einstellung von Auszubildenden
• Ausbildung am Arbeitsplatz
• Förderung des Lernprozesses
• Ausbildung in der Gruppe
• Abschluss der Ausbildung
2. Grundlegende Qualifikationen (240 Unterrichtsstunden)
• Aspekte der Volks- und Betriebswirtschaft, Recht, Steuern
• Unternehmensführung, Controlling, Rechnungswesen,
• Personalwirtschaft, Informationsmanagement, Kommunikation,
3. Handlungsspezifische Qualifikationen (330 Unterrichtsstunden, inklusive Praxis)
• Mitarbeiterführung und -förderung
• Planung, Durchführung und Kontrolle von Abläufen
• Beschaffung von Produkten und deren Pflege
• Anwendung von ernährungswissenschaftlichen Kenntnissen sowie Kenntnissen der Speisentechnologie
• Beratung von Gästen, Vermarktung von Produkten
4. Praktische Prüfung
• Ausarbeiten eines Menüs unter Einhaltung vorgegebener Kriterien, Erstellen eines Arbeitsablaufplanes
• Beachten und Anwenden von Lebensmittel-, Hygiene-, Arbeitsschutz- und Umweltschutzgesetzen
• Wirtschaftliches Einsetzen von Material und Energie sowie umweltschonendes Arbeiten
• Anwenden und Beherrschen von Arbeitstechniken
• Anwenden von Verfahren der Qualitätssicherung
• Präsentieren der Speisen
• Geschmack und Beschaffenheit der Speisen
Zulassungsvoraussetzungen zu den Prüfungen
Prüfungsteil: Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen (Ausbildereignungs-prüfung)
• Nachweis über eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder
• Teilnehmer/-innen, die die Zulassungsvoraussetzungen zu einer anerkannten Fortbildungsprüfung erfüllen.
Die Ausbildereignungsprüfung wird durch die örtliche IHK oder das IHK- Bildungszentrum Baden-Baden durchgeführt. Der Nachweis über die erfolgte Ausbildereignungsprüfung ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung (praktische Prüfung) zu erbringen.Die Ausbildereignung ist nicht Bestandteil der Ausbildung an der Europäischen Hotelfachschule und muss eigenständig erworben werden.
Prüfungsteil: Grundlegende Qualifikationen
• Nachweis über eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
• Nachweis über eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem zweijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
• Nachweis über eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Prüfungsteil: Handlungsspezifische Qualifikationen
• Nachweis über eine abgelegte Prüfung im Prüfungsteil „ Grundlegende Qualifikationen" und mindestens zwei weitere Jahre Berufspraxis oder
• bei vierjähriger Berufspraxis ohne abgelegte Abschlussprüfung ist mindestens eine weitere zweijährige Berufspraxis erforderlich.
Prüfungsteil: Praktische Prüfung
• Nachweis über die abgelegten Prüfungsteile „Grundlegende Qualifikationen“ und „Handlungsspezifische Qualifikationen“
• Entsprechende Berufspraxis (siehe Grundlegende und Handlungsspezifische Qualifikationen)