Die Qualifizierung zum Restaurantmeister/in gliedert sich entsprechend der Prüfungsanforderungen in vier Qualifikationsbereiche:
1. Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen (Prüfung gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung)
• Qualifikation zum selbständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren in den Handlungsfeldern
• Allgemeine Grundlagen
• Planung der Ausbildung
• Mitwirkung bei der Einstellung von Auszubildenden
• Ausbildung am Arbeitsplatz
• Förderung des Lernprozesses
• Ausbildung in der Gruppe
• Abschluss der Ausbildung
2. Grundlegende Qualifikationen (240 Unterrichtsstunden)
• Aspekte der Volks- und Betriebswirtschaft, Recht, Steuern
• Unternehmensführung, Controlling, Rechnungswesen,
• Personalwirtschaft, Informationsmanagement, Kommunikation,
3. Handlungsspezifische Qualifikationen (330 Unterrichtsstunden, inklusive Praxis)
• Gästebetreuung und Beratung,
• Mitarbeiterführung und -förderung,
• Planung, Durchführung und Kontrolle von Abläufen,
• Beschaffung von Produkten und deren Pflege,
• Bewirtung von Gästen
4. Praktische Prüfung
• Erstellen eines Ablaufplanes,
• Einsatz von Servicekräften,
• Dekoration von Tischen,
• Service einschließlich aller Vor- und Nacharbeiten,
• Zubereiten einer Speise,
• Filetieren oder Tranchieren oder Flambieren einer Speise,
• Zubereiten und Servieren eines Getränks,
• Vorbereitung und Durchführung von Gesprächen mit Gästen.
Zulassungsvoraussetzungen zu den Prüfungen
Prüfungsteil: Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen (Ausbildereignungs-prüfung)
• Nachweis über eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder
• Teilnehmer/-innen, die die Zulassungsvoraussetzungen zu einer anerkannten Fortbildungsprüfung erfüllen.
Die Ausbildereignungsprüfung wird durch die örtliche IHK oder das IHK- Bildungszentrum Baden-Baden durchgeführt. Der Nachweis über die erfolgte Ausbildereignungsprüfung ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung (praktische Prüfung) zu erbringen.Die Ausbildereignung ist nicht Bestandteil der Ausbildung an der Europäischen Hotelfachschule und muss eigenständig erworben werden.
Prüfungsteil: Grundlegende Qualifikationen
• Nachweis über eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
• Nachweis über eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem zweijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
• Nachweis über eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Prüfungsteil: Handlungsspezifische Qualifikationen
• Nachweis über die abgelegte Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ und mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis oder
• bei vierjähriger Berufspraxis ohne abgelegte Abschlussprüfung ist mindestens eine weitere zweijährige Berufspraxis erforderlich.
Prüfungsteil: Praktische Prüfung
• Nachweis über die abgelegten Prüfungsteile „Grundlegende Qualifikationen“ und „Handlungsspezifische Qualifikationen“
• Entsprechende Berufspraxis (siehe Grundlegende und Handlungsspezifische Qualifikationen)
Zusammenfassung:
- abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten, passenden Beruf
- eine anschließend mindestens 3 jährige Berufspraxis
- Ausbildereignung
Lehrgangsplanung Küchenmeister/Restaurantmeister
Grundlegende Qualifikationen (240 h)
Lehrgang: 30.08.2010 bis ca. 04.10.2010
Prüfung: voraussichtlich Mitte Oktober 2010
Handlungsspezifische Qualifikationen (330 h)
Lehrgang: ca. 04.10.2010 bis ca. 10.12.2010 (inklusive praktische Prüfung)
Prüfung: Anfang Dezember 2010
Praktische Prüfung
Termine in Vereinbarung mit der IHK Karlsruhe und Brenner’s Park Hotel & Spa
Kurszeiten
Montag- Freitag Vollzeitunterricht- in der Regel 9 Unterrichtsstunden
Samstag/Sonntag frei