Sachkundige für Schallpegelmessung
Die maximale zulässige Lautstärke bei Veranstaltungen beschäftigt nicht nur die Betreiber von Veranstaltungsstätten und deren Mitarbeiter, sondern immer häufiger auch die Gerichte. Denn im Nachhinein sind Klagen auf Schadensersatz wegen erlittener Gehörschäden von Konzertbesuchern und Ruhestörung von Anwohnern nicht selten und dies oft mit Erfolg.
Erzeugte Schallpegel von Beschallungsanlagen bei Veranstaltungen können das Gehör des Publikums schädigen. Der Veranstalter hat im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflichte
Weitere Informationen finden Sie unter dem Fachbereich TON, VIDEO UND BESCHALLUNG.
06.05.21 10:00 - 07.05.21 16:00 | |
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