Förderungen

Ermäßigungen

10 % Rabatt für

  • Alumni der EurAka
  • Auszubildende der Berufsschulen der EurAka, der Louis-Lepoix-Schule und der Robert-Schuman-Schule
  • Studierende der Hochschule VICTORIA auf dem Campus der EurAka
  • Mitglieder der Verbände (bis 750 € Kursgebühr): DTHG, EVVC, IGVW, VDT, VDVO, VPLT

5 % Rabatt für

  • Mitglieder der Verbände (über 750 € Kursgebühr): DTHG, EVVC, IGVW, VDT, VDVO, VPLT

Bitte beachten: Die Rabatte sind nicht kombinierbar

Finanzierungsmöglichkeiten

Es gibt verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten der Weiterbildungsangebote der EurAka. Die Kolleginnen des Bildungsmanagements beraten Sie gerne, z.B. zur Ratenzahlung. Tel.: +49 7221 93-1393

FÖRDERUNGSMÖGLICHKEITEN für Weiterbildungen an der Event-Akademie

Für die Weiterbildungsangebote an der EurAka gibt es verschiedene Förderungsmöglichkeiten.

Da wir als Bildungsträger anerkannt sind, erfüllen wir die notwendigen Anforderungen, so dass Sie als Teilnehmer Förderungen in Anspruch nehmen können. Nachfolgend finden Sie eine Auswahl diverser Förderungsmöglichkeiten ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Unsere Kolleginnen des Bildungsmanagements beraten Sie gerne unter Telefon 07221 93-1393.

 

 

1. ESF-FÖRDERUNG* (ab September 2024)

* Bei den Weiterbildungsangeboten der EurAka ist eine ESF-Förderung möglich, vorbehaltlich der Förderzusage. Falls Sie unter 50 Jahren sind, bekommen sie 30% Rabatt und über 50 Jahren dann bekommen Sie 50% Rabatt. Wenn Sie kein Schulabschluss vorweisen können, gibt es für Sie 70% Rabatt.

Kostenfreie Beratung und Informationsmaterial erhalten Sie bei uns im Bildungsmanagement unter Telefon 07221 93-1393 oder per E-Mail bildung@event-akademie.de

 

 

2. STAATLICHE FÖRDERUNG – Details unter: www.meister-bafoeg.info

„Meister-Bafög“ ein Zuschuss in Höhe von 50 % seit 1. August 2020 auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Nähere Informationen und die Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (abhängig vom Wohnort).

 

 

3. BILDUNGSURLAUB RHEINLAND-PFALZ, BERLIN, BADEN-WÜRTTEMBERG - Details unter: www.bildungsurlaub.de

Mit dem Bildungsurlaub fördert der Staat die Initiative von Arbeitnehmer/innen zum lebenslangen Lernen. Eine Woche lang*) lernen, neue Erkenntnisse gewinnen – beurlaubt von der Arbeit, (daher übrigens der Name Bildungsurlaub – mit Erholungsurlaub hat er nichts zu tun).

Die Kosten teilen sich Arbeitnehmer (Seminargebühren) und Arbeitgeber (Lohnfortzahlung)*). Denn beide profitieren vom Knowhow-Zuwachs: der Arbeitgeber durch das neu erworbene Wissen, das dem Unternehmen zur Verfügung steht, der Arbeitnehmer durch die Gewissheit, auf diese Weise auch mit zunehmendem Lebensalter fachlich auf aktuellem Stand zu sein. Anders als bei vielen anderen Förderinstrumenten können Arbeitnehmer beim Bildungsurlaub (mit Einschränkungen) selbst die inhaltlichen Schwerpunkte ihrer Weiterbildung festlegen.

* teilweise abweichend in einzelnen Bundesländern. % Tage beziehen sich auf eine "volle" Stelle - bei Teilzeitbeschäftigten verringert sich der Anspruch entsprechend. Ausnahmen, Abweichungen, Sonderregelungen finden Sie in der Infothek unter www.bildungsurlaub.de.

 

 

4. WEITERBILDUNGSBONUS HAMBURG – Details unter: www.weiterbildungsbonus.net

Mit dem Hamburger Modell können viele Menschen beschäftigt werden - das ist gut für die Unternehmen und gut für die Beschäftigten.

Oft werden allerdings Weiterqualifizierungen benötigt.

Mit dem Weiterbildungsbonus werden im Hamburger Modell Beschäftigte optimal qualifiziert. So können Aufgaben in betrieblichen Arbeitssystemen erfolgreich und effizient bewältigt werden. Ein Weiterbildungsbonus von bis zu 50% (maximal 750€) steht jedem Beschäftigten zur Verfügung.

 

 

5. BILDUNGSSCHECK NRW – Details unter: www.bildungsscheck.com

Der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) betont, dass lebenslanges Lernen selbstverständlich sein müsse, um seine Arbeitsmarktfähigkeit zu sichern. Daher wirbt die NRWLandesregierung jetzt mit Weiterbildung zum halben Preis, um Berufstätige kleiner und mittelständiger Unternehmen zu mehr Weiterbildung zu motivieren.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW gewährte aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds bis Ende 2007 für die Weiterbildung einen Zuschuss über 20 Mio. € durch Bildungsschecks. Bisher wurden 50% der Kosten bis maximal 750,- EUR pro Mitarbeiter/Training übernommen, den Rest zahlt der Bildungsscheckempfänger oder der Betrieb. Nach der Verlängerung der Aktion "Bildungsscheck NRW" haben sich nun aber auch die Bedingungen verändert. Wie bisher haben Erwerbstätige die Möglichkeit bis zu 50 Prozent der Kosten einer beruflichen Weiterbildung erstattet zu bekommen. Ab Juni 2007 wird allerdings der Förderhöchstbetrag verringert, nämlich von 750 auf 500 €. Unternehmen, erhalten nunmehr maximal 20 Bildungsschecks pro Jahr. Für Kleinstunternehmen mit maximal zehn Beschäftigten gilt diese Auflage nicht.

 

 

6. WEITERBILDUNGSSCHECK SACHSEN – Details unter: www.bildungsmarkt-sachsen.de

Der Weiterbildungsscheck Sachsen sorgt mit einer Förderung von bis zu 80% bis maximal 1000,- der Weiterbildungskosten für bessere Aufstiegschancen im Job. Das Verfahren ist einfach: Sie suchen sich eine Weiterbildung aus, holen drei Angebote ein und reichen den Förderantrag bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank (SAB) ein. Den Weiterbildungsscheck gibt es für alle Weiterbildungen, die die Beschäftigungschancen von heute und morgen verbessern.

 

 

7. QUALISCHECK RHEINLAND-PFALZ – Details unter: www.qualischeck.rlp.de

Der neue QualiScheck steht ganz im Zeichen des Europäischen Sozialfonds. Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat die Antragsberechtigten erheblich ausgeweitet: Künftig können Erwerbstätige aller Altersgruppen einschließlich der geringfügigen Beschäftigten einen QualiScheck beantragen.

Seit dem 1. August 2012 haben noch mehr Menschen die Möglichkeit einen QualiScheck zu erhalten. Mit der Ausweitung hat sich das Antragsvolumen deutlich erhöht. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn die Bearbeitung etwas mehr Zeit in Anspruch nimmt, und empfehlen Ihnen, den Antrag möglichst frühzeitig zu stellen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass der QualiScheck nur für Weiterbildungen beantragt werden kann, zu denen Sie sich noch nicht angemeldet haben.

 

 

8. INDIVIDUELLE WEITERBILDUNG IN NIEDERSACHSEN (IWIN) – Details unter: https://www.mw.niedersachsen.de

Grundsätzlich haben alle Unternehmen Anspruch auf eine Förderung mit IWiN, die sich mit starken Veränderungen der Wettbewerbssituation auf dem Markt konfrontiert sehen, zum Beispiel mit neuen Kundenwünschen und neuen Technologien.

Mit dem Programm IWiN fördert das Land Niedersachsen die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Hierzu werden Zuschüsse aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes gezahlt. Durch die Förderung soll der Strukturwandel in den niedersächsischen KMU unterstützt werden.

IWiN wird im Zielgebiet „Konvergenz“ und im Zielgebiet „RWB“ (Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung) umgesetzt. Für die Beratung und Antragsstellung sind Regionale Anlaufstellen (RAS) für ESFgeförderte Weiterbildungen zuständig.

 

Wichtiger Hinweis:

Nicht für alle Förderungsmöglichkeiten sind wir bisher in den jeweiligen Bundesländern anerkannt. Gerne starten wir auf Nachfrage von Ihnen, sollten Sie Interesse an einer der oben genannten Förderung haben, das Anerkennungsverfahren für diese Weiterbildung. Bitte beachten Sie, dass eine Anerkennung des Bildungsträgers und der Bildungsmaßnahme teilweise bis zu drei Monaten dauern kann.

 

Bei Rückfragen erreichen Sie uns persönlich unter Telefon 07221 93-1393