Es sind noch Plätze frei: Am 01.03. startet das 2-tägige OnlineSeminar "Veranstaltungsleitung und Besuchersicherheit" mit DURCHFÜHRUNGSGARANTIE.
 
Kennen Sie aus der VStättVO den § 38 Absatz 2? Er lautet "Während des Betriebes von Versammlungsstätten muss der Betreiber oder ein von ihm beauftragter Veranstaltungsleiter ständig anwesend sein."
 
Nur welche Aufgaben hat ein*e Veranstaltungsleiter*in? Unser Dozent Christian Betz konkretisiert die Rolle des Veranstaltungsleiters und versetzt Sie mit den Seminarinhalten in die Lage, eine Veranstaltung unter Sicherheitsaspekten zu betrachten, Gefahren einzuschätzen und Lösungs- sowie Handlungsanweisungen zu definieren.
 
Sie möchten mehr wissen? >>> Hier geht es direkt zu den Seminardetails :-).