Die maximale zulässige Lautstärke bei Veranstaltungen beschäftigt nicht nur die Betreiber/-innen von Veranstaltungsstätten und deren Mitarbeiter/-innen, sondern immer häufiger auch die Gerichte. Denn im Nachhinein sind Klagen auf Schadensersatz wegen erlittener Gehörschäden von Konzertbesuchern/-innen und Ruhestörung von Anwohnern/-innen nicht selten und dies oft mit Erfolg.

Erzeugte Schallpegel von Beschallungsanlagen bei Veranstaltungen können das Gehör des Publikums schädigen. Der/die Veranstalter/-in hat im Rahmen seiner/ihrer Verkehrssicherungspflichten in Abhängigkeit von der Höhe der zu erwartenden Pegel entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Zu den vorbeugenden Maßnahmen zählt unbedingt die normgerechte Messung des Schallpegels.

Weitere Informationen finden Sie unter dem Fachbereich TON, VIDEO UND BESCHALLUNG.

12.10.23 10:00 - 13.10.23 16:00
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