Sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung werden von Ermächtigten Sachverständigen geprüft. Dies sind zum einen Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme in Form von Vor-, Bau- und Abnahmeprüfungen sowie die mindestens alle vier Jahre anfallenden wiederkehrenden Prüfungen. Diese Prüfungen nur von Ermächtigten Sachverständigen durchführen zu lassen, hat eine Qualitätssteigerung und somit eine Verbesserung der Anlagensicherheit ergeben.

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15.02.24 09:00 - 17.02.24 18:00
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