In Kooperation mit Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung

Die Ursachen von Unfällen oder Sachschäden bei Veranstaltungen, Events und Produktionen sind vielschichtig. Die Zuordnung der haftenden Personen lassen sich oftmals nur gerichtlich klären. Nicht selten wird dabei ein Fehlverhalten des Veranstalters und der technischen Mitarbeiter festgestellt. Dies führt in der Regel zu empfindlichen Strafen. Unwissenheit über bestehende Sicherheitsregeln und fehlende Fachkunde spielen dabei eine zentrale Rolle. Bei der Planung und Durchführung einer Veranstaltung muss dabei oberstes Ziel sein, die Besucher, Beschäftigte und Mitwirkende nicht zu gefährden. Um die entsprechende Gefahren bei einer Veranstaltung zu vermeiden, hat der Gesetzgeber einschlägige Vorschriften für die Kultur- und Veranstaltungsbranche erlassen, die zu beachten den Betreibern, Veranstaltern und technischen Verantwortlichen zukommt.

Weitere Informationen finden Sie unter dem Fachbereich VERANSTALTUNGSSICHERHEIT.

30.09.24 10:00 - 02.10.24 17:00
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