Für den Brandschutz sind in den Betrieben und Veranstaltungsstätten aufgrund besonderer Rechtsvorschriften und behördlicher Auflagen Brandschutzbeauftragte erforderlich, die durch ihre qualifizierte Ausbildung dem/der Arbeitgeber/-in als zentraler Partner für brandschutzrelevante Themen zur Verfügung stehen. Brandschutzbeauftragte werden von Arbeitgebern/-innen schriftlich bestellt.

Die Fachkunde eines/-r Brandschutzbeauftragte/-n muss den aktuellen Erfordernissen sowie den sich ändernden Regelwerken und Vorschriften entsprechen. Demnach ist für den/die Brandschutzbeauftragte/-n eine regelmäßige Fortbildung notwendig und zur qualifizierten Aufgabenbewältigung erforderlich.

Zum Erhalt der Fachkunde muss ein/-e Brandschutzbeauftragte/-r alle 3 Jahre spätestens jedoch innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme seiner/ihrer Tätigkeit bzw. Bestellung, eine Fortbildungsveranstaltung, -maßnahme, - seminar besuchen.

Weitere Informationen finden Sie unter dem Fachbereich VERANSTALTUNGSSICHERHEIT.

14.11.24 10:00 - 15.11.24 17:00
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