Dekorationsbauten in Veranstaltungs- und Produktionsstätten sind keine baulichen Anlagen im Sinne des Bauordnungsrechts. Sie sind als veränderbare Einrichtungen anzusehen und können sowohl im Bühnen-/Szenenbereich als auch in anderen Bereichen von Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellungen wie u. a. Zuschauerräumen, Foyers, Sälen oder Mehrzweckhallen als temporäre Einrichtungen eingesetzt werden. Das Seminar vermittelt die Inhalte der igvw Standards SQP7 Dekorationsbau und SQP8 Brandschutz im Dekorationsbau sowie den Erwerb der Sachkunde zum Nachweis von Brandeigenschaften gemäß igvw SQQ8.

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Veranstaltungsmerkmal Veranstaltungswert
Termin 09.12.25 09:00 - 11.12.25 16:00
Veranstaltungsort
  • Breisgaustraße 17a
  • 76532 Baden-Baden, DE